1 Hintergrunde
Das japanischen bürgerlichen Gesetzbuch (Schuldverhältnisse) wurde am Mai 26.2017 geändert. Dieses Gesetz wird am April 1. 2020 in Kraft treten.
Die Zwecke dieses Papiers sind folgendes.1)den Hintergrund der Gesetzänderung zu bestätigen,2) das Ganzen der Gesetzänderung ueber Allgemainer Teil des BGB,Allg. Teil des Schuldrechts,und Besonderes Teil des Schuldrechts ueberzublicken,3)die hauptsächliche Punkte der Gesetzänderung in Ordnung zu bringen und überzuprüfen.
Es ist diese Änderungen seit 120 Jahre nach der Entstehung des BGB.Die Bewebung der Gesetzänderung hat mit dem Symposium der privatrechtlich Tagung in Jahre 1998 begonnen,und nach viele anderen Tagung, Forschungsdiskussion und Beratungsausschusses entschtand das Änderungsgesetz in Mai 2017 im Oberhaus.
2 Hauptzweck der Änderung des BGB
Der Hauptzweck der Revision sind folgendes. ① die Ausdrucklichkeit des grundsätzliche Regel. ② die Uebereinstimmung auf sozialiche und wirtschaftliche Verwandelungen. ③ die Besserungn der Verständnisse fuer den Staatsbuerger.
3 Gesamtliche Poste der Änderungen des BGB-Allg.Teil
Nach der Entscheidungen der hoechstgerichthof und der Geschäftspraxis wuerden viele folgende Vorschriften geändert. ① Reduktion der Erwachsenenalter(Vo lljährigkeit). ② Willensunfähigkeit, ③ Gesetzliche Vollmacht der beschränkten Fähigkeiten. ④ Dritterschutz der Willenserklärung, ⑤ Ankunftprinzip der Willenserklärung, ⑥ Enfänger- fähigkeit, ⑦ Mangel des Vollmachtsgeschäft, ⑧ Geschäftsfähigkeit der Stellvertreter, ⑨ Untervollmacht, ⑩ Selbstvertretung, ⑪ Geschäft gegen Interesse, ⑫ Scheinvollmacht und Unbefugte Vollmacht, ⑬ Anfechtigungsberechtigte, ⑭ Wirkungen der Anfechtung. ⑮ Wiederherstellung des 213 frueheren Zustandes. ⑯ Vouraussetzung der Genehmigung. ⑰ Bedingung. ⑱
Verjährung.
4 Hauptsächliche Inhalte der Gesetzänderungen
Hier mache ich in Ordnung kurz die Inhalte der neue Vorschriften ueber den Irrtum,die Vollmacht und die Verjährung.
(1) Irrtum (§ 95)
Nr. 1,durch diese Gesetzänderung wurde die Wirkung der Irrtum von Nichitikeit auf Anfechtung geändert. Nr. 2 ,der Absatz über Irrtum des Motives war bestimmt. Nr. 3 ,der gemeinsame Irrtum wurde als ein Nummer vorgeschrieben. Nr. 4, die Bestimmung zum Schutz der Dritter wurde als ein Absatz vorgeschrieben.
(2) Vollmacht (§ 107, § 109Ⅱ , § 112Ⅱ)
Ueber die Vertretung waren folgende Vorschriften dazu bestimmt. ① in Artikel 107 des BGB war die Mißbrauch der Vollmacht neu bestimmt. ② in Artikel 109 Ab.2 und 112 Ab.2 waren die scheinbare Vollmachten dazu bestimmt. Sie sind die vereinigende Bestimmungen von Artikel 109 und 110 , Artikel 112 und 110.
(3) Verjährung (§ § 145-174)
Ueber die Verjährung wurden folgende viele verschiedene Vorschriften geändert. ① der Umfang der Berufungsanspruecher wurde konkret vorgeschrieben. ② Die Woerter wurden viele erneuert. ③ der Wiederaufbau der Verjährungsfrist ist geschehen, ④ die kurzfristige und berufliche Verjährung wurde gestrichen. ⑤ die Verjährungsfrist der Handelskredite wurde gestrichen.