1. In der heutigen Zeit stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit Gebrauchsvorteilen. Gleichwohl ist dieses Problem in Japan noch nicht hinreichend erforscht worden. Im Gegensatz hierzu gibt es in Deutschland viele Arbeiten zu diesem Thema.
2. Die Untersuchung der Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre in Deutschland führt zu folgenden Thesen für das japanische Recht:
Die Herausgabepflicht von Gebrauchsvorteilen wird durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt bestimmt, da die Saldotheorie einen folgenschweren Fehler aufweist. Deshalb ist der Gegenstand der Rückgabepflicht in erster Linie die "Gebrauchsmöglichkeit". Die Gebrauchsmöglichkeit ist objektiv zu ermitteln. In zweiter Linie kann sich der Bereicherungsschuldner bei Wegfall des primär erlangten Gebrauchsvorteils auf seine Entreicherung berufen.