Im Fall der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung, ist der Wert der durch Gebrauch der Sache gezogenen Nutzungen nach dem üblichen Mietzins für eine gleichartige Sache zu ermitteln, oder durch Schätzung der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ?