Diese Arbeit stellt <BGH, Urteil vom 27. 3. 2008 - IX ZR 220/05> und <BGH, Urteil vom 8. 5. 2014 – IX ZR 128/12> in Japan vor und untersucht die Wirksamkeit von Eigentumsvorbehalten, die von Dritten erworben wurden.
1. <BGH, Urteil vom 27. 3. 2008 - IX ZR 220/05> entschied, dass in einemVertrag, bei dem der Käufer ein Darlehen von der Bank erhält und der Verkäufer die Kaufpreisforderung und das vorbehaltene Eigentum an die Bank abtritt, das Eigentumsvorbehalt aufgrund seiner Definition und seines Zwecks, ähnlich wie bei einer Sicherungsübereignung, eine Bedeutungswandel erfährt. Daher kann die Bank die Kaufpreisforderung und das Eigentumsvorbehalt nicht allein aüsuben.