廣島法學 Volume 45 Issue 4
published_at 2022-03-18

ドイツ請負契約法における瑕疵責任 : 引取りの意義を中心に(3・完)

Die Mängelhaftung beim BGB-Werkvertrag (3): Die Bedeutung der Abnahme
Nagaiwa Keiko
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Abstract
Die Frage, ob der Besteller im Werkvertragsrecht bereits vor der Abnahme des Werks Mängelrechte geltend machen kann, ist seit Langem umstritten in dem deutschen BGB. Nunmehr hatte der VII. Zivilsenat (BeckRS 2017, 101777, BeckRS 2017, 102864, BeckRS 2017, 103136) gleich in drei Entscheidungen Gelegenheit, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen. Der Senat hat entschieden, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks geltend machen kann. Der Besteller ist gemäß § 640 Abs.1 BGB verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Und die Abnahme bringt für das Werkvertragsrecht zahlreich Wirkungen mit sich. Zu Recht wurde die Abnahme als der Angelpunkt des Werkvertragsrecht bezeichnet. Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung der Abnahme im Werkvertragsrecht.
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本稿は、JSPS 科研費JP17H07230、JP19K13573 の助成による研究成果の一部である。
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