In Japan ist das Alter der Jugend unter 20 Jheren. Aber in der Welt gibt es viele Länder, in den das Alter der Jugend unter 18 Jahren ist. Früher auch in Japan gab es viele Diskussionen in bezug auf Erwachsene-Alter. Dh.: Ob die Grenze zwischen Erwachsene und Jugend verändert werden soll? Ob man als Erwachsene bestraft werden soll, wenn man ans Alter von 18 Jahren gelangen wird? Ob ein Mann von 18 Jahren eigentlich auch als Erwachsene betrachtet werden soll? Bisher sind die Antworten für diesen Fragen in Japan normalerweise negativ und verneinend. Aber vor kurzem sind viele grausame Fälle geschehen, deren Verbrecher 18 oder 19 Jahre alt waren. Deswegen sind die öffentliche Meinungen appelliert worden, dass diese Täter hart und strikt bestraft werden sollen. Und im Jahr 2015 wurde das Wahlungsgesetz verändert, in dem man von über 18 Jahren das Wahlrecht haben soll. Gleichzeitg hat das Gesetz in Anspruh genommen, dass die nötige Maßnahmen auch im Zivilgesetz oder im Jugendgesetz ergreift werden sollen. In bezug auf diese Gesetzveränderung wurden viele verschidene Meinungen veröffentlicht. Aber in diesem Aufsatz möchte ich auf dem Standpunkt von Staatsanwalt stehen. Weil der Einfluss auf Staatswawalt am wichtigsten und am größten ist. Dazu habe ich das Statistik der Jugendverbrechen von dem Oberste Gerichtshof und dem Justizministerium in Japan benutzt. Die Schlüsse dieses Aufsatzes sind die Folgenden. Enstens: Wenn auch die Alter der Jugend hintergezogen werden sollte, wäre es besser, ein System wie das Heranwachsende-System in Deutschland eingeführt zu werden. Zweitens: Die Untersuchungsverfahren für die Verbrecher von 18 oder 19 Jahren sollen die Vermischungsverfahren von dem jetzigen Jugend- und Erwachsene-Rechtssystem in Japan sein. Dieses neue System soll ähnlich dem Rechtssystem von Heranwachsende in Deutshland sein.