地誌研年報 13 号
2004-03 発行

ドイツ・ノルトライン=ヴェストファーレン州の市町村制度と地区(ベチルク)制度

Gemeinde- und Bezirksverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen in Deutschland
森川 洋
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ANREG_13_27.pdf
Abstract
Sogar im Land Nordrhein-Westfalen mit einem grossen Verdichtungsraum Rhein-Ruhr gab es in den 1960er Jahren die dunnbesiedelten landlichen Gebiete mit weniger als 100 Einwohner pro qkm. In seinem Gebiete konnte man daher nicht nur in der Bevolkerungsdichte, sondern auch in wirtschaftlichem Niveau erheblich regionale Disparitaten finden. Fruher waren in landlichen Gebieten der ehemaligen preussischen Provinzen Rheinland und Westfalen die Amter der Verwaltung der kleinen Gemeinden zustandig. Da man aber verschiedene Nachteile der zweistufigen Gemeinden fand, wurde bei der Gemeindegebietsreform des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen den Jahren 1967 und 1975 die Amtsverfassung ganzlich abgeschaffen; die Einheitsgemeinde wurde mit Hessen und Saarland zusammen in seinem Gesamtgebiet aufgenommen, ohne Berucksichtigung der regionalen Disparitaten und der unterschiedlichen regionalen Bedingungen. Dabei hat durch die Eingemeindung und Eingliederung kleiner Gemeinden zu Einheitsgemeinden die Gemeindezahl von 2,334 bis zu 396 erheblich abgenommen, sodass man sich vor der Entwicklung der Anonymitat und Burokratismus gefurchtet hat, weil durch die deutlich abnehmenden Zahl der Burgermeister und Gemeinderate die Teilnahme zur Gemeindeverwaltung nur wenigen Burgern begrenzt worden ist. Unter diesen Bedingungen wurde die Idee geschaffen, die durch der Bildung der neuen Gemeinden verlorenen Verwaltungstatigkeiten der Bu rger wieder zuruckgeben zu mussen. Deswegen hat sich die Bezirksverfassung wieder entwickelt. Eigentlich bestand die innerstadtische Bezirksverfassung schon in der preussischer Zeit. Ziel der Bezirksverfassung war aber damals nicht ahnlich wie die gegenwartige Aufgaben, sondern nur die effektive Verwaltung der grossen Stadte. Bei der erneuten Gemeindeordnung des Jahrs 1974, wenn die Gemeindegebietsreform des Landes Nordrhein-Westfalen fast fertiggemacht hat, wurde die Bezirksverfassung zur Verbesserung der Teilnahme der Burger an die Gemeindeverwaltung unter Berucksichtigung der Idee 'Burgernahe' und 'Ubersichtba