史學研究 176 号
1987-07-31 発行

ドイツ第二帝制期の反セム主義に対する防衛 : 反セム主義防止協会(Abwehrverein)の位置づけ

Die Abwehr gegen den Antisemitismus im Wilhelminischen Deutschland : Die Bedeutung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus (AV)
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Abstract
Wenn man über die Abwehr gegen den Antisemitismus im Wilhelminischen Deutschland denkt, ist der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdeschen Glaubens (CV) hauptsächlich als Forschungsgegenstand behanadelt worden, der 1893 von deutschen Juden gegründet wurde. Er bezeichnete deutsche Juden als „deustsche Staatsbürger Jüdischen Glaubens“ und bekämpfte den Antisemitismus um die Selbstverteidigung ihrer Rechte und Pflichten, die von der Reichsverfassung anerkannt worden waren.

Der in dieser Abhandlung behandelte Verein zur Abewehr des Antisemitismus (AV) ist der erste Abwehrorganisation, die am Ende 1890 von deutschen Liberalisten mit den Juden zusammen gegründet wurde. Wie der CV, bezeichnete der AV auch deutsche Juden als deutsche Mitbürger jüdischen Glaubens und machte die Aufklärungsarbeit hauptsächlich durch Zeitungen, Büchern, Broschüren und Flugschriften. Aber diese beide Organisationen hatten bis um 1911 nicht so fest mitgearbeitet. Im AV gab es Antipathie bzw. Zweifel dagegen, daß die deutschen Juden nicht lieber als Deutschen, sondern als Juden zusammenstehen. Das bedeutet seine Stellung;

1) gegen den Zionismus,

2) gegen die in jüdischer Religion und den Gewohnheiten noch stehenden Eigentümlichkeiten.

Und im AV war eine Gleichgürtigkeit gegen die Zunahme der sog. ,,getauften Juden“ auffallend. Im CV dagegen wurde diese Tendenz stark bekämpft.

Daraus wird in dieser Abhandlung die Folgerung gezogen, daß es für AV wichtig war, die deutschen Juden seien nur Deutschen, während es für ihn gleichgürtig war, sie seien die Gläubigen der jüdischen Religion. Hier kann man auch den Gedanke der Emanzipationsverteidiger des 19. Jahrhunderts sehen, daß die Juden als Ersatz für die Emanzipation ihre „Sonderbarkeiten“ aufgeben sollen. Deshalb war der AV nicht genug, um die Stellung, „deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens“ völlig zu verteidigen.