第一次世界大戦期ドイツにおける世襲財産の清算 : プルタレス伯爵家のグルムボヴィッツ所領

社会経済史学 51 巻 4 号 490-519 頁 1986-01-15 発行
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タイトル ( jpn )
第一次世界大戦期ドイツにおける世襲財産の清算 : プルタレス伯爵家のグルムボヴィッツ所領
タイトル ( eng )
Über die Liquidation des Fideikommisses in Deutschland am Ende des Ersten Weltkriegs
作成者
収録物名
社会経済史学
51
4
開始ページ 490
終了ページ 519
抄録
Der Reserverittmeister der französischen Armee, Graf Paul de Pourtalès, war ein französischer Adeliger in Paris. Vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs erbte er die etwa 2,200 ha große Herrschaft Glumbowitz in der preußischen Provinz Schlesien. Diese Herrschaft war ein Familienfideikommiß. Also kann man sagen, daß Graf Paul de Pourtalès ein französischer Staatsangehöriger war, der ein deutsches Fideikommiß besaß.

Am 12. März 1918 ordnete der damalige Reichskanzler Graf Georg von Hertling die Liquidation der im Besitz des Grafen Paul de Pourtales befindlichen Herrschaft Glumbowitz an. Und zwar auf Grund eines Bekanntmachung vom 14. März v. J., die besagte, daß französische Unternehmungen zu liquidieren seien. Infolgedessen ging der Besitz dieser Fideikommiß-Herrschaft auf den deutschen. Staatsangehörigen, den Kaiserlichen Botschafter z.D., Grafen Friedrich von Pourtales, über. Die Kosten, welche Graf Friedrich für den Erwerb der Herrschaft zu tragen hatte, betragen ungefähr 1,900,000 Mark. Dieser Betrag enthielt den Übernahmepreis von Kriegsanleihen im Werte von etwa 1,300,000 Mark. Dabei spielte „die. Graf James von Pourtales'sche Stiftung zur Förderung der inneren Kolonisation in Breslau" eine gewisse Vermittlerrolle zwischen dem staatlichen Liquidator (Verkäufer) und dem Grafen Friedrich von Pourtales (Käufer). Graf James war der deutsche Vetter des Grafen Paul.

Über solch- eine Fideikömmißfrage wäre wohl das Folgende zu sagen : die Liquidation der Herrschaft Glumbowitz nach der Anordnung vom 12. März 1918 bedeutete nichts anderes, als daß dem Grafen Paul de Pourtales sein Fideikomrnißbesitzrecht in Deutschland entzogen wurde. Soweit es sich um diesen Punkt handelt, spielte die Bekanntmachung bezüglich der Liquidation französicher Unternehmungen (s. o.) tatsächlich eine Art Landenteignungsgesetz. ,Andererseits würde aber „die Graf James von Pourtal#es'sche Stiftung" bevorzugt, um die innere Kolonisation in Schlesien zu fördern. Damit beabsichtigte die deutsche Regierung, zur Gründung einigen Siedlungsgeländes, wie zum Beispiel sogenannter Kriegerheimstätten, auch die für Großbetriebe ungeeigneten Teile der Herrschaft zu verwerten.

Außerdem dürfen wir die historische Bedeutung der Ausgabe von Kriegsanleihen nicht übersehen. Die deutsche Regierung erwarb eine große Summe für ihre imperialistischen Kriegskosten, indem sie die Kriegsanleihe ausgab und durch den Grafen Friedrich von Pourtalès diese Anleihe übernehmen ließ. Das deutsche Fideikommiß (das Pourtalès'sche Fideikommiß), welches am Ende des Ersten Weltkriegs aus dem Besitz des feindlichen Frankreich zurückgenommen wurde, hatte für den deutschen Imperialismus recht eigentlich eine "praktische Bedeutung als Mittel der Kapitalbeschaffung des eigentlichen Kriegsziels.
NDC分類
ヨーロッパ史・西洋史 [ 230 ]
言語
日本語
資源タイプ 学術雑誌論文
出版者
社会経済史学会
発行日 1986-01-15
出版タイプ Version of Record(出版社版。早期公開を含む)
アクセス権 オープンアクセス
収録物識別子
[ISSN] 0038-0113
[NCID] AN00406090