Die Vorsorgevollmacht hat sich in den letzten Jahren zu einem von der Bevölkerung zunehmend genutzten Instrument privatautonomer Rechtsfürsorge für den Fall einer später eintretenden Handlungs- und Einwilligungsunfähigkeit entwickelt und weiterhin gefördert wird. Ende 2021 waren allein im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer mehr als 5 Millionen Vorsorgevollmachten eingetragen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine große Zahl nicht eingetragener Vorsorgevollmachten existiert.
Dieses Instrument aber auch die Gefahr des Missbrauchs birgt, da die Kontrolle des Bevollmächtigten begrenzt ist. So wird zunehmend auf die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken hingewiesen und eine stärkere gesetzliche Regulierung der Vorsorgevollmacht bzw. des dieser zugrundeliegenden Vorsorgeverhältnisses gefordert. Sowohl die Einführung von Wirksamkeitsvoraussetzungen (zum Beispiel durch ein Formerfordernis oder die Einführung einer verpflichtenden Beratung) als auch Regulierungen der Handlungsmöglichkeiten des Bevollmächtigten würden jedoch wiederum die privatautonome Selbstbestimmung der Vollmachtgeber in erheblicher Weise einschränken.