Die Scheidung der Eltern führt nach heute deutschem Recht nicht dazu, dass sich das Familiengericht obligatorisch mit der künftigen Gestaltung der elterlichen Sorge befassen muss. Die Tatsache, dass ein Scheidungsverfahren läuft oder dass die Ehe der Eltern rechtskräftig geschieden ist, hat als solche keine materiell-rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht.
Das deutsche Gesetz zielt darauf ab, einen Streit um das Kind bei Scheitern der Paarbeziehung möglichst zu vermeiden und dem Kind möglichst beide Eltern als Sorgeberechtigte zu erhalten. Anknüpfungspunkt der Regelung ist nicht die Ehescheidung, sondern die faktische Trennung des Elternpaares.