地誌研年報 12 号
2003-03 発行

旧東ドイツ地域における市町村の現状 : チューリンゲン州とブランデンブルク州を例として

Die gegenwartige Situation der Gemeinden in den neuen Landern Deutschlands : eine Fallstudie uber den Freistaat Thuringen und das Land Brandenburg
森川 洋
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Abstract
Bei einer Typisierung der Gemeindeverfassung in Deutschland kann man aufgrund der gemeinsamen Bedingungen die funf neuen Lander ausser dem Stadtstaat Berlin als eine Gruppe mit ahnlicher Pragung ansehen. Die Ahnlichkeit beruht darauf, dass alle funf Lander im Gegensatz zu den alten Landern erst nach der deutschen Wiedervereinigung den Gemeinden die Selbstverwaltungszustandigkeit verliehen haben, wenn auch jedes neue Land verschiedene Gemeindesysteme eingefuhrt hat. Obwohl es in der DDR-Zeit auch das Gemeindesystem gab, war es nur formal und umfasste keine echte kommunale Selbstverwaltung, wie in den normalen demokratischen Landern. Nach der Wiedervereinigung war deshalb durch die Einfuhrung des westdeutschen Systems in jedem Land die Gebietsreform der Gemeinden sofort im Gang. Ziel dieser Arbeit ist es, die seither laufenden Vorgange und die gegenwartige Situation der Gemeinden moglichst eingehend darzustellen. Aber leider habe ich nicht alle neuen Lander untersucht, sondern mein Untersuchungsgebiet nur auf zwei der neuen Landern begrenzt: Thuringen und Brandenburg. Trotzdem meine ich, dass diese Erkenntnisse aus den neuen Landern Deutschlands vermutlich zur Beurteilung der grossen Gemeindereform dieser Zeit in Japan beitragen konnen. Dem Gemeindesystem des Freistaates Bayern nachahmend hat der Freistaat Thuringen das ahnliche Gemeindesystem wie Amt, Verwaltungsgemeinschaft genannt, eingefuhrt. Er hat aber als sein eigenes System die erfullende Gemeinde hinzugesetzt. Die erfullende Gemeinde entspricht einem Gemeindesystem, wo kleine Gemeinden einer benachbarten grosseren Gemeinde mit mehr als 3,000 Einwohnern ihre Verwaltungsfunktion ubertragen. Obwohl es dabei von Anfang an die Frage gab, ob sie gut funktionieren kann, existiert das Gemeindesystem heute noch. Andererseits wurde in der Verwaltungsgemeinschaft auch die Frage gestellt, ob sie die Aufgaben nicht ausreichend erfullen kann, wenn darin zu viele Mitgliedsgemeinden bestehen. Im Land Brandenburg wurde die fur strukturschwache Gebiete gunstige Amtsverfass