ドイツ請負契約法における瑕疵責任 : 引取りの意義を中心に(2)

廣島法學 Volume 43 Issue 3 Page 380-352 published_at 2020-01-31
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File
HLJ_43-3_380.pdf 1.35 MB 種類 : fulltext
Title ( jpn )
ドイツ請負契約法における瑕疵責任 : 引取りの意義を中心に(2)
Title ( eng )
Die Mängelhaftung beim BGB-Werkvertrag (2): Die Bedeutung der Abnahme
Creator
Nagaiwa Keiko
Source Title
廣島法學
The Hiroshima Law Journal
Volume 43
Issue 3
Start Page 380
End Page 352
Journal Identifire
[ISSN] 03865010
[NCID] AN0021395X
Abstract
Die Frage, ob der Besteller im Werkvertragsrecht bereits vor der Abnahme des Werks Mängelrechte geltend machen kann, ist seit Langem umstritten in dem deutschen BGB. Nunmehr hatte der VII. Zivilsenat (BeckRS 2017, 101777, BeckRS 2017, 102864, BeckRS 2017, 103136) gleich in drei Entscheidungen Gelegenheit, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen. Der Senat entscheide, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks geltend machen könne. Der Besteller ist gemäß § 640 Abs.1 BGB verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Und die Abnahme bringt für das Werkvertragsrecht zahlreich Wirkungen mit sich. Zu Recht wurde die Abnahme als der Angelpunkt des Werkvertragsrecht bezeichnet. Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung der Abnahme im Werkvertragsrecht.
Descriptions
本稿は、JSPS科研費JP17H07230、JP19K13573の助成による研究成果の一部である。
Language
jpn
Resource Type departmental bulletin paper
Publisher
広島大学法学会
Date of Issued 2020-01-31
Rights
許可なく複製・転載することを禁じる
Publish Type Version of Record
Access Rights open access
Source Identifier
[ISSN] 0386-5010
[NCID] AN0021395X