ドイツ民法における共同関係に関する研究(三・完) : BGB第741条以下の意味を中心に

廣島法學 Volume 41 Issue 4 Page 76-68 published_at 2018-03-05
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Title ( jpn )
ドイツ民法における共同関係に関する研究(三・完) : BGB第741条以下の意味を中心に
Title ( eng )
Ein Studium über die Gemeinschaft im deutschen BGB
Creator
Kim Min-ju
Source Title
廣島法學
The Hiroshima Law Journal
Volume 41
Issue 4
Start Page 76
End Page 68
Journal Identifire
[ISSN] 03865010
[NCID] AN0021395X
Abstract
In dem deutschen BGB ist das Mit-Eigentum(in der erweitren Sinne) in der Betrachtungsweisen von Gruppen und von Sachen unterschiedlich. ‘Das Mit-Eigentum der Sachen’ ist unter dem §1008ff des Sachenrechts als ‘Miteigentum’ vorgeschrieben, und als ‘Gemeinschaft’ unter dem §741ff des Schuldrechts, der die Vorschriften für das gemeinsame Verhältnis in der Gruppen mehr als zwei Personal bestimmt, vorgeschrieben.
Das Gesamthänd-Eigentum ist nicht in dem Sachenrecht vorgeschrieben, sondern in Bezug auf Vermögensverhältnis der besonderen Gruppen, zum Beispiel Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gesellschaft und Nicht-rechtsfähige-Vereine, bestimmt.
Auf der anderen Seite, in dem japanischen und koreanischen BGB, ist der meisten Inhalt des Miteigentums in dem Sachenrecht vorgeschrieben. Und die Zugehörigkeit des Vermögens der Gesellschaft, Gütergemeinschaft und Erbengemeinschaft sind zusammenhängend mit den Vorschriften für die Eigentumsart des Sachenrechts. Das heißt, dass in Bezug auf Miteigentum, vorschreibt Deutsches BGB eher in der Betrachtungsweise der Sachen als der Entscheidungsweise der Zugehörigkeit des Vermögens für Gruppen.
Obwohl das Miteigentum ist unter vom§1008 zum §1011 des deutschen BGB vorgeschrieben, fasst das Inhalt dieser vier Vorschriften das Mit-Eigentum nicht alles um, sondern sind die allgemeine Fälle, die ein Gegenstand gehört zu mehreren Personen ausführlich in der Gemeinschaft des Schuldrechts vorgeschrieben. Diese vier Vorschriften des Sachenrechts sind die Ergänzung für das Gegenstand, das nur als ‘Sache’ gennante ist.
In dieser Arbeit werden die Gemeinschafts des Schuldrechts, das Miteigentum des Sachenrechts und das Gesamthänd-Eigentum in Bezug auf dem System des Mit-Eigentums des aktuellen deutschen BGB betrachtet.
NDC
Law [ 320 ]
Language
jpn
Resource Type departmental bulletin paper
Publisher
広島大学法学会
Date of Issued 2018-03-05
Rights
許可なく複製・転載することを禁じる。
Publish Type Version of Record
Access Rights open access
Source Identifier
[ISSN] 0386-5010
[NCID] AN0021395X