カントの正義論 : アリストテレス、ホッブス、ベッカリーアとの比較を通して
広島大学大学院文学研究科論集 Volume 63
Page 17-31
published_at 2003-12-25
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File |
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1.1 MB
種類 :
fulltext
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Title ( jpn ) |
カントの正義論 : アリストテレス、ホッブス、ベッカリーアとの比較を通して
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Title ( eng ) |
Vom Begriff der Gerechtigkeit von Kant : im Vergleich mit Aristoteles, Hobbes, und Becaria
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Creator | |
Source Title |
広島大学大学院文学研究科論集
The Hiroshima University studies, Graduate School of Letters
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Volume | 63 |
Start Page | 17 |
End Page | 31 |
Abstract |
Die Absicht der vorliegenden Abhandlung liegt darin, den Begriff der Gerechtigkeit von Kant im Vergleich mit Aristoteles, Hobbes, und Becaria klar darzumachen. Die Gerechtigkeit hangt eigentlich nicht bloβ mit dem Bereich des Rechtes sondern dem der Religion zusammen, wie es am Beispiel des jungsten Gerichtes deutlich wird. Aber Kant befreit die Gerechtigkeit aus dem Religiosem and behandelt sie innerhalb des rechtlichen Rahmens. Also, sie steht in enger Beziehung mit dem Recht. Wahrend das Prinzip des Rechtes ""das wechselseitige Verhaltnis der Menschen"" darstellt, bedeutet die Gerechtigkeit nach ""der Idee eines allgemeinen gesetzgebenden Willens"" offentliche Urteile. Die (Gerechtigkeit in diesem Sinn entspricht der ""ganzen Gerechtigkeit"" bei Aristoteles. Nach dem Muster vom Ulpian teilt die sogenannte"" tilhafte Gerechtigkeit"" sich in drei Teile, die ""beschutzende"" Gerechtigkeit, die ""wechselseigtige"", und die ""austeilende"". Diese Einteilung wird nach dem Sicherheitgrad des Вesitzes"" d.i. der Weise des ""Rechtsgrundes"" bestimm. ""Austeilende Gerechtigkeit"" garantiert jedes Besitzesrecht sicherer als die andere. Die Gerechtigkeit beruht bei Hobbes auf dem ""Vertrag"" oder ""Kontrakt"", dagegen bei Kant auf dem Gesetz. Es handelt sich darum, ob ""wechselseitige Gerechtigkeit"" aus formeller oder materieller ""Reziprozitat"" besteht. Wenn eine Person die andere nicht nur als bloβes Mittel sondern auch als Zweck an sich behandelt, wird es eine symmetrische Reziprozitat geben. Kant ordnet der Gerechtigkeit materielle Bedeutung zu. Ubringens leitet er die Pflicht des Gehorsams gegen den Staat vom ursprunglichen Kontrakt ab, nach dem jeder einmal seine ""auβere Freiheit"" aufgeben, aber gleich sie wiederbekommen soll, wenn er sich selbst als ""Staatburger"" betrachtet. Aus dem gleichen Grund wird auch das Strafrecht des Staates gerechtfertigt. Kant unterstutzt das Wiedervergeltungsrecht (ius talionis) als ein Gerechtigkeitskriterium und sieht die teleologische Straf als falsch an, nach der man vers
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Keywords |
交換的正義
配分的正義
規範的正義
法則的正義
同害報復
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NDC |
Special treatises on philosophy [ 110 ]
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Language |
jpn
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Resource Type | departmental bulletin paper |
Publisher |
広島大学大学院文学研究科
国立情報学研究所
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Date of Issued | 2003-12-25 |
Publish Type | Version of Record |
Access Rights | open access |
Source Identifier |
[ISSN] 1347-7013
[NCID] AA11643449
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